Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 11.09.1991

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   VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91, 3 TH 1810/91   

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VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91, 3 TH 1810/91 (https://dejure.org/1991,10930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.09.1991 - 3 TH 1762/91, 3 TH 1810/91 (https://dejure.org/1991,10930)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. September 1991 - 3 TH 1762/91, 3 TH 1810/91 (https://dejure.org/1991,10930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Baugenehmigung und naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; keine isolierte Anfechtung der Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3354/87

    Fehlende Anhörung und Voraussetzungen für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Nach den vorliegenden Umständen ist davon auszugehen, daß die Antragsgegnerin die erforderliche Anhörung wirksam nachgeholt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG), weil die Qualität der Anhörung hier nicht hinter derjenigen zurückgeblieben ist, die sie im Normalfall des § 28 Abs. 1 HVwVfG hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.05.1988 - 4 TH 3354/87 u. 4 TH 3616/87 -).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Nach den vorliegenden Umständen ist davon auszugehen, daß die Antragsgegnerin die erforderliche Anhörung wirksam nachgeholt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG), weil die Qualität der Anhörung hier nicht hinter derjenigen zurückgeblieben ist, die sie im Normalfall des § 28 Abs. 1 HVwVfG hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.05.1988 - 4 TH 3354/87 u. 4 TH 3616/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1983 - 2 S 299/81

    Kiesabbaugenehmigung - Sicherheitsleistungen - naturschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90

    Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    In Baustoppverfügungen nicht deshalb rechtswidrig sind, weil die Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.03.1991 - 4 TH 977/90 - (sog. Campanile-Entscheidung) über eine allein baurechtlich begründete Baueinstellungsverfügung hier nicht einschlägig ist.
  • OVG Berlin, 14.12.1982 - 2 A 10.81
    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91
    Immerhin ist die Festsetzung der Ausgleichsabgabe nach § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber vorrangigen Natureingriff zwingend vorzunehmen, so daß eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung gerade nicht vorliegt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421).
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugenehmigung und Naturschutzabgabe (IBR 1992, 418)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3354/87

    Fehlende Anhörung und Voraussetzungen für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Nach den vorliegenden Umständen ist davon auszugehen, daß die Antragsgegnerin die erforderliche Anhörung wirksam nachgeholt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG), weil die Qualität der Anhörung hier nicht hinter derjenigen zurückgeblieben ist, die sie im Normalfall des § 28 Abs. 1 HVwVfG hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.05.1988 - 4 TH 3354/87 u. 4 TH 3616/87 -).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Nach den vorliegenden Umständen ist davon auszugehen, daß die Antragsgegnerin die erforderliche Anhörung wirksam nachgeholt hat (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG), weil die Qualität der Anhörung hier nicht hinter derjenigen zurückgeblieben ist, die sie im Normalfall des § 28 Abs. 1 HVwVfG hat (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.05.1988 - 4 TH 3354/87 u. 4 TH 3616/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1983 - 2 S 299/81

    Kiesabbaugenehmigung - Sicherheitsleistungen - naturschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung ist hier nicht selbständig anfechtbar, weil sie als Voraussetzung der mit dem Verwaltungsakt bezweckten Begünstigung gesetzt worden ist (vgl. BVerwGE 29, 261, 265; 36, 146, 154; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 70.80 - NuR 1984, 192; VGH Mannheim, Urteil vom 28.07.1983 - 2 S 299/81 - NuR 1984, 102; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1988, § 42 Rdnr. 34 a).
  • VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90

    Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten

    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.03.1991 - 4 TH 977/90 - (sog. Campanile-Entscheidung) über eine allein baurechtlich begründete Baueinstellungsverfügung hier nicht einschlägig ist.
  • OVG Berlin, 14.12.1982 - 2 A 10.81
    Auszug aus VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91
    Immerhin ist die Festsetzung der Ausgleichsabgabe nach § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber Vorrangigen Natureingriff zwingend vorzunehmen, so daß eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung gerade nicht vorliegt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421).
  • VGH Hessen, 29.04.1994 - 3 UE 188/93

    Isolierte Anfechtung einer Auflage - naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe

    Die Festsetzung der auf § 6 Abs. 3 Satz 1 HENatG beruhenden Ausgleichsabgabe bei einem nicht vermeidbaren und nicht ausgeglichenen, aber vorrangigen Natureingriff war zwingend vorzunehmen, so daß auch eine zweckwidrige Festsetzung unter Berücksichtigung des Gebots der einheitlichen Entscheidung nicht vorlag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1982 - 2 A 10/81 - NVwZ 1983, 419, 421; zur Ausgleichsabgabe als Bedingung Hess. VGH, Beschluß vom 11.09.1991 - 3 TH 1810/91 - NVwZ-RR 1992, 469 = NuR 1992, 240).
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